Geheimsache „EU“ - Unionsbürgerschaft? - Matthias Weidner bei SteinZeit
Die einseitige, rechtslastige Berichterstattung der deutschen Mainstream-Medien über die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit veranlasste sogar einen Landtagsabgeordneten der Grünen der Sache auf den Grund zu gehen und eine sog. „kleine Anfrage“ dazu an den Baden-Württembergischen Landtag zu stellen.
Die rechtliche Klarheit der Antwort des Ministers für Inneres, Digitalisierung und Migration in Baden-Württemberg dürfte überraschen.
Dass dieses Dokument aber sogar die Voraussetzung dafür ist, überhaupt legal und rechtlich korrekt wählen zu dürfen, ist Fakt und wundert Sie vielleicht?
Zu wählen, ohne den Staatsangehörigkeitsausweis zu besitzen, erfüllt sogar den Straftatbestand der Wahlfälschung.
Auf beiden Seiten: Die Seite der Gemeinden, die zur Wahl aufgefordert haben und die Seite der Wähler/innen, die rein rechtlich gesehen dazu nicht legitimiert sind.
Ohne festgestellte Staatsangehörigkeit kein Recht auf Kommunal-und /oder Bundestagswahl in Deutschland und infolgedessen der Europawahl.
Andere europäische Länder stellen selbstverständlich (nach Überprüfung) den Bürgern ihres Landes Staatsangehörigkeitsausweise aus.
Was bedeutet die mit einer festgestellten Staatsangehörigkeit verbundene sogenannte „Unionsbürgerschaft“ und welche Rechte erhalten Sie damit? Oder wollen Sie rechtlos in einer sich anschleichenden Neuordnung der EU aufwachen? Was hat man mit uns vor?
Sind dafür die „Reichsbürger“ erfunden worden, um politisch unbequeme Fragestellungen im Keim mit Angst zu ersticken?
Sollen speziell die Deutschen komplett entmündigt und entrechtet werden?
Warum befinden wir uns gerade jetzt, während des „Koalitionskomas“ in einer besonders gefährlichen Situation?